Sie kaufen sich aus dem Vertrag heraus. Der Mobilfunkanbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen diese Option zu ermöglichen, weshalb die Konditionen Verhandlungssache sind. Oft müssen Sie zumindest die Grundgebühr bis Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Bietet ein Händler dem Vergleichsportal dann keine Schnittstelle an und vergisst, diesen Tarif zu melden, tauch... https://handytariftipp.de/